erstgespräch und kosten
Zu Beginn steht ein gegenseitiges Kennenlernen. Was führt Sie hier her? Was möchten Sie erreichen? Wie fühlt sich der Raum und das Gespräch mit mir für Sie an?
Manche Menschen wissen das gleich, andere möchten sich erst nach ein paar Stunden entscheiden. Wir besprechen alle Fragen, die Sie zur Therapie haben und ich erkläre die Methodik.
Ich lade Sie ein, den ersten Schritt zu gehen. Sie entscheiden, wie es weitergeht.
Die Gespräche dauern 50 Minuten und kosten EUR 80,- pro Einheit. Eine Refundierung durch die Krankenkasse ist nicht möglich.
Die Kosten für die Psychotherapeutische Behandlung können jedoch in der Arbeitnehmer*innen-Veranlagung oder Einkommenssteuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden. Dies erfolgt im Bereich „außergewöhnliche Belastung“ als Gesundheitsausgabe.
Psychotherapie ist umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG.
Absageregelung
Die Gespräche finden regelmäßig – üblicherweise einmal pro Woche – statt. Terminabsagen ersuche ich ehestmöglich bekannt zu geben, jedenfalls aber zumindest 48 Stunden im Vorhinein. Zu spät oder nicht abgesagte Termine werden in voller Höhe verrechnet.
Verschwiegenheit
Psychotherapie beinhaltet per Gesetz (PthG § 15) die Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Alles, was Sie mit mir besprechen, bleibt streng vertraulich.
Aktuell arbeite ich als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision.
Psychotherapie beinhaltet per Gesetz (PthG § 15) die Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Alles, was Sie mit mir besprechen, bleibt streng vertraulich.
Aktuell arbeite ich als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision.
erstgespräch und kosten
Zu Beginn steht ein gegenseitiges Kennenlernen. Was führt Sie hier her? Was möchten Sie erreichen? Wie fühlt sich der Raum und das Gespräch mit mir für Sie an?
Manche Menschen wissen das gleich, andere möchten sich erst nach ein paar Stunden entscheiden. Wir besprechen alle Fragen, die Sie zur Therapie haben und ich erkläre die Methodik.
Ich lade Sie ein, den ersten Schritt zu gehen. Sie entscheiden, wie es weitergeht.
Die Gespräche dauern 50 Minuten und kosten EUR 80,- pro Einheit. Eine Refundierung durch die Krankenkasse ist nicht möglich.
Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung können jedoch in der Arbeitnehmer*innen-Veranlagung oder Einkommenssteuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden. Dies erfolgt im Bereich „außergewöhnliche Belastung“ als Gesundheitsausgabe.
Wenn Sie eine Private Krankenversicherung haben, klären Sie die Kostenübernahme bitte mit Ihrer Versicherung ab.
Psychotherapie ist umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG.
absageregelung
Die Gespräche finden regelmäßig – üblicherweise einmal pro Woche – statt. Terminabsagen ersuche ich ehestmöglich bekannt zu geben, jedenfalls aber zumindest 48 Stunden im Vorhinein. Zu spät oder nicht abgesagte Termine werden in voller Höhe verrechnet.
Verschwiegenheitspflicht
Psychotherapie beinhaltet per Gesetz (PthG § 15) die Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Alles, was Sie mit mir besprechen, bleibt streng vertraulich.
Aktuell arbeite ich als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision.
Dr. Christine Hager-Pucher
AdressE
Schweizertalstraße 28
1130 Wien, Österreich